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PHYSIO, REHA & SPORT SEIT 1990

Antworten auf die häufigsten Fragen

Rund um Rezept, Kosten und Erstattung. Wer nach dem ersten Lesen noch Fragen hat, fragt einfach im Erstgespräch nach.

FAQ

Häufige Fragen

Vor dem Termin

Brauche ich ein Rezept für Physiotherapie?

Für eine Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse ja. Das Rezept wird von der Hausarztpraxis oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt ausgestellt. Wer ohne Rezept kommen möchte, kann unsere Heilpraktiker- Behandlung in Anspruch nehmen – die wird privat abgerechnet.

Wie bekomme ich ein Rezept?

Termin in der Hausarztpraxis oder bei der entsprechenden Fachpraxis. Die Verordnung wird ausgestellt, wenn die Beschwerde eine physiotherapeutische Behandlung sinnvoll macht.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Standardmäßig muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Sonst verfällt das Rezept und muss neu ausgestellt werden.

Kann ich das Rezept fotografieren und vorab schicken?

Ja. Über die Kontaktseite lässt sich ein persönlicher, geschützter Upload-Link anfordern; ein Foto oder PDF reicht für die Terminvergabe. Das Original muss zum ersten Termin mitgebracht werden.

Während der Behandlung

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt den Großteil der Kosten. Ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil fällt für volljährige Versicherte an (siehe nächste Frage).

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Aktuell zehn Euro Verordnungsgebühr pro Rezept und zehn Prozent der Behandlungskosten pro Termin. Wer von der Zuzahlung befreit ist, bringt den Befreiungsausweis mit.

Was gilt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall läuft die Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Grundlage ist die Verordnung aus dem Durchgangsarztverfahren. Abgerechnet wird direkt mit der BG, es entstehen keine eigenen Kosten. Bei der Terminvereinbarung genügt der Hinweis, dass es sich um einen BG-Fall handelt.

Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid geben – sonst wird der Termin als versäumt privat berechnet. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht.

Nach der Behandlung

Was passiert, wenn die Behandlung nicht reicht?

Wenn die verordneten Termine ausgeschöpft sind, aber weitere Behandlung sinnvoll wäre, kann die Hausarztpraxis ein Folgerezept ausstellen – auf Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten.

Bekomme ich einen Therapiebericht für meine Ärztin oder meinen Arzt?

Auf Anfrage ja. Der Bericht fasst Befund, Verlauf und Empfehlung zusammen und geht direkt an die verordnende Praxis – oder wird mitgegeben.

Frage offen geblieben?

Wer hier keine Antwort gefunden hat, fragt einfach kurz nach. Telefonisch, per WhatsApp oder online.

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